Antragsberatung
Die Chancengleichheitsmaßnahmen sind bedarfsorientiert ausgerichtet und haben einen individuellen und/oder institutionellen Mehrwert für den Forschungsverbund mit möglichen Synergieeffekten für die HU. Die Steigerung von Qualität und Wettbewerbsfähigkeit in jedem Forschungsprojekt ist das oberste Ziel. Nur so können alle Vorteile für Folgeanträge bei der DFG ausgeschöpft werden. Es können folgende Summen beantragt werden:
- maximal 30.000 € pro Jahr für Sonderforschungsbereiche,
- maximal 15.000 € pro Jahr für (internationale) Graduiertenkollegs,
- maximal 15.000 € pro Jahr für Forschungsgruppen,
- maximal 50.000 € pro Förderperiode (3-4 Jahre) für Klinische Forschungsgruppen,
- maximal 15.000 € pro Jahr für Schwerpunktprogramme,
- Exzellenzcluster sind freigestellt darin, einen Prozentsatz des beantragten Gesamtvolumens für Gleichstellung festzulegen.
Das Modul der DFG zu Chancengleichheitsmaßnahmen bildet die Basis der Antragsberatung. (Link: http://www.dfg.de/formulare/52_14/52_14_de.pdf)
Zielsetzung der Maßnahmen:
- die Erhöhung der Anzahl der Wissenschaftlerinnen auf der Ebene der Projektleitung,
- die Qualifizierung von Nachwuchs-/Wissenschaftlerinnen für ihre wissenschaftliche Karriere,
- die familienfreundliche Gestaltung des Arbeitsplatzes "Wissenschaft".