Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen für die Arbeit der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten ist das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) §59 und das Landesgleichstellungsgesetz (LGG).
Seit 1992 sind alle Berliner Hochschulen per Gesetz dazu verpflichtet eine Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen, die an öffentlichen Berliner Hochschulen auf die Verwirklichung der Chancengleichheit in der Lehre und Forschung hinarbeitet.
Humboldt-Universität zu Berlin
- Frauenförderrichtlinien
- Gleichstellungskonzept
- Respektvolles Miteinander: Richtlinie und Dienstvereinbarung 2014
- Verfassung
- Leitbild
- Wahlordnung
- Nachteilsausgleich
- Leitfaden für Berufungsverfahren
- Dienstvereinbarung zur gleitenden Arbeitszeit (siehe auch Allgemeines zur Arbeitszeit)
Land Berlin
Bundesrepublik Deutschland
- Grundgesetz
- Hochschulrahmengesetz
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- DFG: Forschungsorientierte Gleichstellungsstandards
- Wissenschaftszeitvertragsgesetz
- Teilzeit- und Befristungsgesetz
- Mutterschutzgesetz
- Elterngeldgesetz
Europa
- Gender-Richtlinie
- Richtlinie der Gleichbehandlung
- Antirassismusrichtlinie
- Rahmenrichtlinie Beschäftigte