Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte an der HU
Die Humboldt-Universität zu Berlin verfügt mit der zentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten beziehungsweise deren Stellvertreterinnen, sowie den dezentralen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten auf Fakultäts- und Institutsebene über ein gut aufgestelltes Netzwerk an engagierten Akteurinnen, die sich für Geschlechtergerechtigkeit und Gleichstellung einsetzen.
Die zentrale Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte berät die Universität im Hinblick auf gleichstellungspolitische Maßnahmen, entwickelt und verantwortet zentrale Gleichstellungsmaßnahmen. An den Fakultäten und Instituten verwalten die dezentralen Kolleginnen die dezentralen Frauenfördermittel, setzen sich in Instituts- und Fakultätsräten für Gleichstellung ein und sind erste Anlaufstelle für die Studierenden und Mitarbeitenden ihrer Bereiche.
Alle Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten sind Beratungs- und Beschwerdestellen bei allen Fällen von sexualisierter Belästigung, Diskriminierung und Gewalt sowie Stalking. Als Beratungs- und Beschwerdestelle werden Betroffene in einem - gerne auch anonymen - Erstberatungsgespräch unterstützt und nächste mögliche Schritte aufgezeigt und Sie. Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht und werden nicht ohne Einverständnis der Betroffenen tätig.