Humboldt-Universität zu Berlin - Die zentrale Frauenbeauftragte

Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen für die Arbeit der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten ist das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) §59 und das Landesgleichstellungsgesetz (LGG).
Seit 1992 sind alle Berliner Hochschulen per Gesetz dazu verpflichtet eine Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen, die an öffentlichen Berliner Hochschulen auf die Verwirklichung der Chancengleichheit in der Lehre und Forschung hinarbeitet.

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