Humboldt-Universität zu Berlin - Die zentrale Frauenbeauftragte

Antragsberatung

Der GeCo-Service unterstützt bei der Beantragung der Zweckgebundenen DFG-Mittel für Chancengleichheit und informiert über Möglichkeiten zum konkreten Einsatz dieser Chancengleichheitsmittel.

In der Beratung steht nach DFG-Richtlinien die Förderung der Frauen in der Wissenschaft als ein wichtiges Qualitätskriterium von exzellenter Forschung im Mittelpunkt.

Die Chancengleichheitsmaßnahmen sind bedarfsorientiert ausgerichtet und haben einen individuellen und/oder institutionellen Mehrwert für den Forschungsverbund mit möglichen Synergieeffekten für die HU. Die Steigerung von Qualität und Wettbewerbsfähigkeit in jedem Forschungsprojekt ist das oberste Ziel. Nur so können alle Vorteile für Folgeanträge bei der DFG ausgeschöpft werden.

  • Für DFG-Forschungsverbünde können jährlich 15.000 € als Gleichstellungspauschale beantragt werden.
  • Die Ausnahme bilden Sonderforschungsbereiche mit einer Gleichstellungspauschale von 30.000 € pro Jahr.
  • Die Programme der Exzellenzinitiative verfügen über keine Gleichstellungspauschale, sondern sind angehalten, ihre pauschalen Mittel dafür zu verwenden.

Das Modul der DFG zu Chancengleichheitsmaßnahmen bildet die Basis der Antragsberatung. (Link: http://www.dfg.de/formulare/52_14/52_14_de.pdf)


Zielsetzung der Maßnahmen:         

  • die Erhöhung der Anzahl der Wissenschaftlerinnen auf der Ebene der Projektleitung,
  • die Qualifizierung von Nachwuchs-/Wissenschaftlerinnen für ihre wissenschaftliche Karriere,
  • die familienfreundliche Gestaltung des Arbeitsplatzes "Wissenschaft".

 

Bitte vereinbaren Sie einen Termin zur Beratung:

geco-genderconsulting@hu-berlin.de