FAQs: Gleichstellungsfonds
Allgemein
Wo kann ich Einzelheiten nachlesen?
Basis ist die im Amtlichen Mitteilungsblatt der HU Berlin Nr. 41/2018 veröffentlichte Vergaberichtlinie.
Gibt es Fristen für die Einreichung von Bewerbungen?
Ja, es gibt Fristen. Termine für die Beantragung von Mitteln aus dem Gleichstellungsfonds sind derzeit jeweils Mitte November für das folgende Sommersemester und Mitte Mai für das folgende Wintersemesters.
Wann erfolgt die nächste Ausschreibung?
Die Ausschreibung erfolgt in der Regel zweimal jährlich jeweils Mitte April und Mitte Oktober
eines Jahres.
In welchem Zeitraum ist mit einer Bewilligung zu rechnen?
Die Bearbeitung der Anträge dauert ca. 3 Monate nach Fristende.
Wer kann sich wofür bewerben?
- Fakultäten bzw. Institute und im Jahr der Ausschreibung berufene Professorinnen für eine halbe oder eine viertel wissenschaftliche Mitarbeiter_innenstelle
- Fakultäten bzw. Institute, Professorinnen und Nachwuchswissenschaftlerinnen für Postdoktorandinnen oder studentische Hilfskräfte
-
Doktorandinnen und Habilitandinnen für ein Abschlussstipendium von max. 6 Monaten
-
Studentinnengruppen für Projekte im Bereich der Gender-Forschung
Können die Bewerbungsunterlagen in Englisch oder in einer anderen Fremdsprache eingereicht werden?
Die Unterlagen sollten in der Regel in Deutsch abgefasst sein, Englisch ist möglich.
An wen richte ich die Bewerbung?
Die Bewerbung ist an die Präsidentin zu richten, die Unterlagen sind über den Bereich Geschlechtergerechtigkeit und Gleichstellung (Geschäftstelle der Kommission zur Frauenförderung), einzureichen, also dorthin zu adressieren.
Geschäftsstelle der KFF
Zentrum Chancengerechtigkeit
Unter den Linden 6
10099 Berlin
Wie soll die Bewerbung eingereicht werden?
Die Unterlagen müssen digital in einer pdf-Datei eingereicht werden an
foerderung.gleichstellung@hu-berlin.de
Bitte benutzen Sie den dafür vorgesehenen Bewerbungsbogen.
Bewerbung um personelle Maßnahmen
Welche Fachbereiche werden gefördert?
Es gibt keine Einschränkungen; alle Fachbereiche können sich bewerben.
Für welche Anträge ist eine Stellungnahme der Dekanate bzw. Institutsleitungen und der dezentralen Frauenbeauftragten erforderlich?
Für alle Anträge bis auf die Abschlussstipendien.
Was sollen die Stellungnahmen der Dekanate bzw. Institutsleitungen enthalten?
Es sind Ausführungen zum Gleichstellungskonzept der Einrichtung zu machen. Falls Zielvereinbarungen vorliegen, genügt es, den Bezug der Maßnahme zu den Zielvereinbarungen zu erläutern. Wenn es noch keine Zielvereinbarungen gibt, sind die Eckdaten (Ist-Analyse), die beabsichtigten Zielstellungen und erste Maßnahmen kurz zu erläutern (ca. 3 Seiten).
Wie ist bei mehreren gleichartigen Anträgen aus demselben Institut/derselben Fakultät zu verfahren?
Für die Entscheidungsfindung ist eine Reihung durch die Fakultäten/Institute wünschenswert.
Gibt es einen Bewerbungsbogen?
Ja, die Verwendung ist verpflichtend. Der Bewerbungsbogen wird zusammen mit der Ausschreibung veröffentlicht.
Welche Unterlagen sind einzureichen?
- Darstellung der beantragten Maßnahme (ca. 2-3 Seiten)
- Laufzeit
- falls an eine bestimmte Person gedacht ist, dann Angaben zu der Person (Lebenslauf, Publikationsliste, Lehrerfahrung etc.)
- aktuelles Gleichstellungskonzept der Fakultät oder des Instituts (nicht älter als zwei Jahre)
- Stellungnahme der dezentralen Frauenbeauftragten und des Dekanats bzw. der Institutsleitung
Bewerbung um ein Habilitations- oder Promotionsstipendium
Gibt es einen Bewerbungsbogen?
Ja, die Verwendung ist verpflichtend. Der Bewerbungsbogen wird zusammen mit der Ausschreibung veröffentlicht.
Welche Unterlagen sind einzureichen?
- Bewerbungsformular
- Zusammenfassung des Forschungsvorhabens (1/2 Seite)
- Kurzdarstellung des Forschungsvorhabens (max. 3 Seiten)
- detaillierter und realistischer Zeitplan über die noch ausstehenden Arbeiten
- Lebenslauf
- Publikationsliste
-
Gutachten der Betreuerin/des Betreuers
-
ggf. Kindergeldnachweise und Geburtsurkunde(n) der Kinder (Vorlage erst nach Bewilligung)
Was sollen die Gutachten für die Abschlussstipendien enthalten?
Es soll deutlich gemacht werden, dass der Gutachter oder die Gutachterin davon überzeugt sind, dass die Graduierungsarbeit bereits weit fortgeschritten ist, die verbleibende Zeit für den Abschluss der Arbeit ausreichend ist und der Zeitplan dies realistisch widerspiegelt. Auch Aussagen zur Qualität der bereits realisierten Forschungsarbeiten sind förderlich.
Für welchen Zeitraum wird ein Stipendium bewilligt und wie hoch ist der maximale Förderbetrag?
Habilitations -und Promotionsstipendien werden für 6 Monate bewilligt. Die Förderung endet mit Abgabe der Arbeit.
Promotionsstipendien: 1.365 €
Kinderzuschlag fürs 1. Kind: 400 €
für jedes weitere Kind: + 100 €
Habilitationsstipendium:1.500 €
Kinderzuschlag fürs 1. Kind: 400 €
für jedes weitere Kind: + 100 €
Ist eine Nebentätigkeit neben dem Stipendium erlaubt?
Nein, neben dem Stipendium ist keine Nebentätigkeit erlaubt.
Kontakt:
Zentrum Chancengerechtigkeit
Bereich Geschlechtergerechtigkeit & Gleichstellung
Ansprechpartnerin: Elke Fitzner
Tel.: +49 30 2093-12830