Humboldt-Universität zu Berlin - Die zentrale Frauenbeauftragte

FAQs: Förderung für Postdoktorandinnen

Wer kann sich bewerben?

Für das Postdoktorandinnen-Programm "PostDocPro":

Fakultäten oder Institute der HU können sich zusammen mit einer Postdoktorandin, die kürzlich ihre Promotion abgeschlossen hat, und deren Forschungsprojekt bewerben. Eine Kofinanzierung durch die Fakultät bzw. das Institut ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Bewerbung.
Ferner ist eine Selbstbewerbung durch die Postdoktorandin möglich.

Für die Juniorprofessur (W1):

Fakultäten oder Institute der HU können sich bewerben. Insbesondere Fächer mit geringem Frauenanteil auf der Ebene von Professuren und Juniorprofessuren sind angesprochen. Voraussetzung für eine erfolgreiche Bewerbung ist die Bereitschaft der Fakultät bzw. des Insituts zusätzlich eine studentische Hilfskraft (41 Stunden pro Monat) aus eigenen Mitteln zu finanzieren.

Für die W2-Professur:

Siehe Juniorprofessur (W1) und zusätzlich: Eine Kofinanzierung durch die Fakultät bzw. das Institut in Höhe der Differenz von einer W1-Stelle zu einer W2-Stelle.

Vorgezogene Nachfolgeberufung (VNB):

Fakultäten und Institute schlagen eine VNB vor. Die HU übernimmt die Beantragung beim Berliner Chancengleichheitsprogramm (BCP). Vorzugsweise sollen jene Professuren an der HU vorgezogen werden, die zum Kernbestand eines Faches gehören; grundsätzlich dienen sie dazu, den Anteil an Frauen auf Professuren zu erhöhen.

 

Welchen Umfang hat die Förderung?

Das Postdoktorandinnen-Programm besteht aus einer halben bis einer ganzen TVL-13-Stelle mit einer Laufzeit von 12 bis max. 15 Monaten.

Die Juniorprofessur (W1) und die W2-Professur werden in der Regel jeweils für sechs bzw. fünf Jahre vergeben. Bei der Juniorprofessur erfolgt eine Zwischenevaluation nach drei Jahren.

Eine vorgezogene Nachfolgeberufung (VNB) für eine Professur kann bis Ende 2018 gefördert werden. Personelle Ausstattung der Professur ist möglich, ebenfalls eine WiMi-Stelle aus dem Gleichstellungsfonds (extra Antrag notwendig).

 

Welche Unterlagen muss die Bewerbung enthalten?

Für das Postdoktorandinnen-Programm:

1. Von der Postdoktorandin: Bewerbungsformular, Beschreibung des Vorhabens (max. 1 Seite), Lebenslauf, Publikationsliste, einfache Kopie der Promotionsurkunde

2. Stellungnahme der Fakultät bzw. des Instituts zur Maßnahme und Bestätigung über die Bereitstellung der Kofinanzierung i. H. v. 15 %

3. Nachweis über den Abgabetermin des zu beantragenden Drittmittelantrags mit voraussichtlichem Projektbeginn

4. Stellungnahme der dezentralen Frauenbeauftragten zur Maßnahme

5. aktuelles Gleichstellungskonzept des Instituts oder der Fakultät (nicht älter als zwei Jahre)

Für die Juniorprofessur (W1):

1. Vorschlag für einen Ausschreibungstext

2. Stellungnahme der dezentralen Frauenbeauftragten

3. aktuelles Gleichstellungskonzept der Einrichtung

Für die W2-Professur:

siehe Juniorprofessur und zusätzlich Stellungnahme zur Kofinanzierung der Professur

Vorgezogene Nachfolgeberufung:

1. ausgefülltes Antragsformular (bei Ausschreibung verfügbar)

2. Stellungnahme der dezentralen Frauenbeauftragten

3. aktuelles Gleichstellungskonzept der Einrichtung

 

Wo müssen die Bewerbungsunterlagen eingereicht werden?

Die Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich in digitaler Form und in einem PDF-Dokument mit dem jeweiligen Betreff

"Personelle Maßnahme Postdoc/SHK"

"BCP Postdoktorandinnen-Programm "PostDocPro""

"Selbstbewerbung Postdoc-Stelle"

"Antrag W1/W2-Professur"

"Vorgezogene Nachfolgeberufung"

bei der Geschäftsstelle der Kommission für Frauenförderung der HU einzureichen:
frbfoerd@hu-berlin.de

Adressat:

Geschäftsstelle der KFF
Büro der zentralen Frauenbeauftragten
Unter den Linden 6
10099 Berlin

Der Eingang der Unterlagen wird bestätigt.