Humboldt-Universität zu Berlin - Personalrat der studentischen Beschäftigten

FAQ

Was passiert mit meiner Stelle, wenn ich ein Urlaubssemester mache? 🖉

Im Urlaubssemester kannst du weiterhin als studentische:r Beschäftigte:r arbeiten. Allerdings verlierst du das sogenannte Werkstudierendenprivileg, sofern du dieses nicht ohnehin wegen einer Wochenarbeitszeit von über 20h oder dem studieren in Teilzeit bereits zuvor verloren hattest. Mehr Informationen zum Werkstudierendenprivileg findest du unter Versicherungen und Gehaltsabrechnungen.