Humboldt-Universität zu Berlin - Personalrat des Hochschulbereichs

Humboldt-Universität zu Berlin | Gremien & Beauftragte, Wichtige Dokumente | Personalrat des Hochschulbereichs | Themenfelder | Teilpersonalversammlung für die Beschäftigten in der Lehre (2018)

Teilpersonalversammlung für die Beschäftigten in der Lehre (2018)

Informationen zur Teilpersonalversammlung vom 20.07.2018 inkl. der Bündelung der Anliegen der Mitarbeiter*innen in der Lehre

Am 20.07.2018 fanden sich im Fritz-Reuter-Saal Beschäftigte zu einer Teilpersonal-versammlung Lehre ein. Direkt im Anschluss fand eine öffentliche Podiumsdiskussion statt. Ziel des Personalrates war zunächst, dieses zuletzt selten genutzte Format der Teilpersonalversammlungen wieder auszuprobieren. Gleichzeitig hatten sich in den individuellen Beratungen über die letzten Jahre Anfragen gehäuft, die vielfach ähnliche Hintergründe hatten. Ein weiteres Ziel der Teilpersonalversammlung war daher, im Hinblick auf die verschiedenen Personalkategorien an der HU über Aspekte wie Beteiligung an Forschung, arbeitsvertragliches Lehrdeputat, Möglichkeiten der Reduzierung des Deputats zu sprechen. In einem zweiten Schritt sollten die Anliegen der Beschäftigten in der Lehre gesammelt und gebündelt werden. Hier eine Auswahl:

  • Die Beschäftigten beobachten – ebenso wie der Personalrat – in einigen Bereichen der HU einen extrem hohen Anteil von Beschäftigten im wissenschaftlichen Mittelbau, die eine Berechtigung zur selbstständigen Lehre erhalten und die Begutachtung von Abschlussarbeiten übernehmen. Dies soll jedoch gemäß Berliner Hochschulgesetz die Ausnahme bleiben. Die Praxis einer serienmäßigen Übertragung, die zu einer hohen zusätzlichen Belastung der Beschäftigten führt, ist daher kritisch zu betrachten.
  • In manchen Bereichen werden Prüfungsleistungen nicht rein elektronisch verarbeitet, sondern mit Medienbrüchen und einer Kombination von Zetteln und elektronischen Verfahren, die für die Beschäftigten erheblichen Arbeitsaufwand bedeuten.
  • Viele Beschäftigte in der Lehre sind mit der grundsätzlichen Einschränkung, dass Urlaub nicht während der Vorlesungszeit zu nehmen ist, insofern unglücklich, als es in den vergangenen Jahren und auch zukünftig teils nur geringen Überlapp von Schulferien und vorlesungsfreier Zeit gibt.
  • Lehrende – wie auch drittmittelfinanzierte wissenschaftliche Beschäftigte – werden oftmals mit Aufgaben und Erwartungen konfrontiert, die trotz Bezahlung nach Teilzeitbeschäftigung zu einer realen Arbeitszeit in Vollzeit führen.
  • Das Praxissemester im Bereich der Lehrkräftebildung ist dem Lehrveranstaltungstyp „Praktikum“ zugeordnet. Damit geht der entsprechende Abrechnungsfaktor für das Lehrdeputat einher (0,5). Es unterscheidet sich jedoch durch den Betreuungsaufwand stark von anderen Praktika: Es müssen Studierende an Schulen besucht und betreut werden, die über das gesamte Stadtgebiet verteilt sind. Diese Fahrten werden zeitlich nicht berücksichtigt und es werden keine zentralen Gelder verfügbar gemacht, um die zusätzlichen Belastungen aufzufangen.

Bei neu einzurichtenden Dauerstellen von wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen in Forschung und/oder Lehre beobachten die Beschäftigten eine uneinheitliche Auslegung des Begriffs „Daueraufgaben“.