Der Familienfonds stellt jährlich finanzielle Mittel zur Überwindung struktureller Hemmnisse bei der Vereinbarkeit von Familie mit Studium, Beruf und wissenschaftlicher Karriere an der Humboldt-Universität zu Berlin zur Verfügung.
Die Humboldt-Universität zu Berlin versteht sich als familiengerechte Hochschule. Daher nimmt sie an der regelmäßigen Zertifizierung als familiengerechte Hochschule teil und hat im Akademischen Senat ein entsprechendes Leitbild beschlossen. Vor diesem Hintergrund hat sie einen Familienfonds eingerichtet, der jährlich finanzielle Mittel zur Verfügung stellt, um familienbedingte Hemmnisse bei der Vereinbarkeit von Studium, Beruf und wissenschaftlicher Karriere zu überwinden oder jedenfalls abzumildern.
Die Vergabe der Mittel richtet sich nach der im Amtlichen Mitteilungsblatt der HU Berlin Nr. 93/2019 veröffentlichten Vergaberichtlinie für die Mittel aus dem Familienfonds der Humboldt-Universität zu Berlin.
Die Humboldt-Universität zu Berlin verfügt über ein umfassendes Familienverständnis. Sie sieht Familie überall dort, wo langfristige soziale Verantwortung für Angehörige wahrgenommen wird. So werden alle Eltern-Kind-Gemeinschaften – beispielsweise Alleinerziehende, Patchworkfamilien und Regenbogenfamilien – aber auch Geschwisterbeziehungen sowie Ehe- und eheähnliche Partnerschaften und Personen, die Angehörige pflegen, als Sorgegemeinschaften mit einbezogen. Dieses Verständnis liegt auch der Richtlinie zugrunde und ist immer dann maßgeblich, wenn nicht für einzelne Fördermaßnahmen spezielle Regelungen getroffen sind.
Die Mittel des zentralen Familienfonds können sowohl für befristete personelle Maßnahmen und Abschlussstipendien als auch für Sachkosten verwendet werden. Bei der Mittelverwendung für personelle Maßnahmen ist sicherzustellen, dass Mittel aus dem Familienfonds nur zusätzlich zur jeweiligen Grundausstattung der Fakultäten und Institute zur Verfügung gestellt werden.
Die Ausschreibung der Mittel aus dem Familienfonds erfolgt mindestens einmal jährlich und wird hochschulöffentlich bekannt gegeben. Für die Ausschreibung ist die Kommission Familiengerechte Hochschule (KFH) zuständig.