Humboldt-Universität zu Berlin - Berliner Institut für Islamische Theologie

Prüfungsbüro

 

Kontakt

Konrad Reißmann

E-Mail: pruefungsbuero.ikt.bit@hu-berlin.de

Telefon: 030 2093-99083

Sitz: Hannoversche Str. 6, Mitteltrakt, Raum 2.01

Postadresse: Unter den Linden 6, 10099 Berlin

Sprechzeiten:  Di. 11-12 Uhr und Do. 11-12 Uhr

 

Voraussetzungen für die Bestätigung von Studienleistungen

Gemäß § 92 Abs. 1 ZSP-HU (Fächerübergreifende Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung der Humboldt-Universität zu Berlin) sind Studienleistungen wie folgt definiert:

(1) 1 Studienleistungen sind die regelmäßige Teilnahme an Lehrveranstaltungen nach § 93 einschließlich deren Vor- und Nachbereitung im Selbststudium sowie spezielle Arbeitsleistungen nach § 94. 2 In den fachspezifischen Studienordnungen können weitere Studienleistungen bestimmt werden.

(2) 1 Die in einem Studiengang oder Studienfach zu erbringenden Studienleistungen und die ihnen zugeordneten Leistungspunkte sind in den Modulbeschreibungen benannt, die Anlage der fachspezifischen Studienordnung sind. 2 Die Leistungspunkte für eine Studienleistung werden vergeben, wenn die Studienleistung erbracht ist.

 

Die regelmäßige Teilnahme ist geregelt in § 93 Abs. 1 ZSP-HU:

(1) 1 Das Erfordernis der regelmäßigen Teilnahme an einer Lehrveranstaltung ist erfüllt, wenn die Studentin oder der Student mindestens 75 % der für die Lehrveranstaltung vorgesehenen Semesterwochenstunden anwesend war. 2 Nachteilsausgleich wird nach § 109 gewährt.

 

Der Begriff der Teilnahme bezieht sich hier auf das Beteiligtsein bzw. Mitmachen an einer Lehrveranstaltung im Unterschied zur Anwesenheit. Diese ist geregelt in § 93 Abs. 2 ZSP-HU:

(2) 1 Die Anwesenheit in Lehrveranstaltungen wird nicht kontrolliert und nicht bestätigt. 2 Abweichend von § 92 Absatz 2 Satz 2 werden die Leistungspunkte für die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung daher erst vergeben, wenn das Modul nach Maßgabe der Prüfungsbestimmungen abgeschlossen ist.

 

Der Begriff der Anwesenheit bezieht sich hier auf das Zugegensein in einer Lehrveranstaltung. Von der 75-%-Regelung abweichende Einzelfallregelungen können mit den Dozent:innen nach vorheriger Absprache getroffen werden. Die Letztentscheidung über die Erteilung des Teilnahmenachweises liegt im Sinne der Qualitätssicherung des Studiums bei der verantwortlichen Lehrperson.