Humboldt-Universität zu Berlin - Personalrat des Hochschulbereichs

Datenschutz - Europäische Datenschutz-Grundverordnung (2019)

Verschlüsselung von E-Mail

Seit dem 25.05.2018 gilt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Diese bildet zusammen mit dem neuen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) 2018 nunmehr die Grundlage für den Datenschutz in Deutschland. Nach § 26 Abs. 1 BDSG darf die Dienststelle nur diejenigen Beschäftigungsdaten verarbeiten, die für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich und verhältnismäßig sind. Auf Antrag ist die Dienststelle den Beschäftigten gegenüber auskunftspflichtig, welche Daten zur Person gespeichert und verarbeitet werden.

Dies umfasst insbesondere folgende Daten:

• die zu seiner/ihrer Person gespeicherten Daten sowie deren Herkunft,

• die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die die Daten weitergegeben werden,

• den Zweck der Speicherung.

Demnach sind alle personenbezogenen Daten unverzüglich von der Dienststelle zu löschen,

sobald die Daten für den ursprünglichen Verarbeitungszweck nicht mehr notwendig sind bzw. die betroffene Person ihre Einwilligung widerrufen hat.

In diesem Zusammenhang ist es sehr wichtig, dass die Daten der Beschäftigten in der Humboldt-Universität auch wirklich geschützt behandelt werden.

Personenbezogene Daten, die beispielsweise zwischen zentraler und dezentraler Verwaltung per Mail versendet werden, sind auf diesem Wege mindestens zertifiziert verschlüsselt zu versenden und genauso zu speichern.