Humboldt-Universität zu Berlin - Die zentrale Frauenbeauftragte

Anreizsystem Frauenförderung

Im Februar 1998 wurde an der Humboldt-Universität ein finanzielles Anreizsystem zur Frauenförderung verabschiedet, das 2002 modifiziert wurde. Seitdem wird in allen Fakultäten und Instituten ein einheitlicher Anteil von 5 % aller Sachmittel, die der leistungsbezogenen Verteilung unterliegen, einbehalten und für Zwecke der Frauenförderung reserviert. Die Verteilung der Gelder wird durch die zuständige dezentrale Frauenbeauftragte betreut.