Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen für die Arbeit der Frauenbeauftragten ist das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) §59 und das Landesgleichstellungsgesetz (LGG).
Seit 1992 sind alle Berliner Hochschulen per Gesetz dazu verpflichtet eine Frauenbeauftragte zu bestellen, die an öffentlichen Berliner Hochschulen auf die Verwirklichung der Chancengleichheit in der Lehre und Forschung hinarbeitet.
Humboldt-Universität zu Berlin
- Frauenförderrichtlinien
- Gleichstellungskonzept
- Respektvolles Miteinander: Richtlinie und Dienstvereinbarung 2014
- Verfassung
- Leitbild
- Wahlordnung
- Nachteilsausgleich
- Leitfaden für Berufungsverfahren
- Dienstvereinbarung zur gleitenden Arbeitszeit (siehe auch Allgemeines zur Arbeitszeit)
Land Berlin
Bundesrepublik Deutschland
- Grundgesetz
- Hochschulrahmengesetz
- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
- DFG: Forschungsorientierte Gleichstellungsstandards
- Wissenschaftszeitvertragsgesetz
- Teilzeit- und Befristungsgesetz
- Mutterschutzgesetz
- Elterngeldgesetz
Europa
- Gender-Richtlinie
- Richtlinie der Gleichbehandlung
- Antirassismusrichtlinie
- Rahmenrichtlinie Beschäftigte