Humboldt-Universität zu Berlin - Die zentrale Frauenbeauftragte

Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen für die Arbeit der Frauenbeauftragten ist das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) §59 und das Landesgleichstellungsgesetz (LGG).
Seit 1992 sind alle Berliner Hochschulen per Gesetz dazu verpflichtet eine Frauenbeauftragte zu bestellen, die an öffentlichen Berliner Hochschulen auf die Verwirklichung der Chancengleichheit in der Lehre und Forschung hinarbeitet.

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