Humboldt-Universität zu Berlin - Familienbüro

Arbeitsorganisation und Arbeitszeitgestaltung

Die Humboldt-Universität zu Berlin bietet ihren Beschäftigten vielfältige Flexibilisierungsmöglichkeiten von Arbeitszeit und -ort. Vorgesetzte sind angehalten, im Einzelfall flexible Lösungen im Sinne der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu finden, auch in Anwendung der entsprechenden Dienstvereinbarungen.

Gleitende Arbeitszeit

Die Dienstvereinbarung Gleitende Arbeitszeit stärkt die Selbstbestimmung der Beschäftigten am Arbeitsplatz. Festgelegt ist eine Kernarbeitszeit (montags bis donnerstags von 9 bis 15 Uhr, freitags und an Arbeitstagen, die gesetzlichen Wochenfeiertagen oder dem 24. oder 31. Dezember vorangehen, von 9 bis 13 Uhr). Außerhalb der Kernzeit können die Beschäftigten den Beginn und das Ende ihrer täglichen Arbeitszeit innerhalb der Rahmenzeit (montags bis freitags von 06:00 bis 19:30 Uhr) selbst bestimmen. Für die Kernarbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten werden bei Bedarf zwischen der Beschäftigungsstelle und dem oder der Beschäftigten gesonderte Regelungen vereinbart.

Diese Dienstvereinbarung gilt für das nichtwissenschaftlich tätige Personal des Hochschulbereichs der HU. Wissenschaftliches Personal kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der oder dem Vorgesetzten an der Gleitzeit teilnehmen.

Laut §10 Sonderregelungen gibt es für Arbeitnehmer*innen die Möglichkeit, aus familiären Gründen gesonderte Arbeitszeitregelungen zu treffen.

Alternierende Telearbeit

Auf Antrag haben die Tarifbeschäftigten der HU die Möglichkeit, über einen längeren Zeitraum einen Teil ihrer Arbeit von Zuhause aus zu erledigen, was der verbesserten Vereinbarkeit der dienstlichen Anforderungen mit Familie bzw. individueller Lebensführung dienen soll. Die Dienstvereinbarung über die Alternierende Telearbeit und die entsprechenden Formulare können auf der Webseite der Personalabteilung eingesehen und heruntergeladen werden.

Sonderurlaub statt Weihnachtsgeld

Die Humboldt-Universität zu Berlin bietet ihren Beschäftigten die Möglichkeit an, im Laufe eines Kalenderjahres einen unbezahlten Sonderurlaub von bis zu vier Wochen unter Verrechnung mit den November- bzw. Dezemberbezügen in Anspruch zu nehmen.

Der Sonderurlaub muss immer für volle Wochen (sieben Tage) beansprucht werden. Es muss sich jedoch nicht um Kalenderwochen (Montag bis Sonntag) handeln. Der Sonderurlaub ist im Gegensatz zum Erholungsurlaub nicht auf das nächste Kalenderjahr übertragbar.

Die Gewährung des Sonderurlaubs ist nur möglich, sofern dienstliche oder betriebliche Gründe nicht entgegenstehen. Sollte es mit den dienstlichen Belangen vereinbar sein, kann der Sonderurlaub auch gesplittet werden. Die Bestätigung ist durch die zuständigen Fachvorgesetzten auf dem Antragsformular zu erteilen.

Das Antragsformular ist über die zuständige Fakultätsverwaltung/Bereichsleitung an die Abteilung für Personal und Personalentwicklung zu senden.

Reduzierung der Arbeitszeit

Eine Verringerung der Arbeitszeit ist grundsätzlich möglich. Die Vorgabe der Personalabteilung ist es, Anträgen aufgrund der Betreuung von Kindern unter 18 Jahren oder pflegebedürftigen Angehörigen zu entsprechen.

Der Antrag kann formlos bei der Personalstelle gestellt werden und soll die Stellungnahme der/des Vorgesetzten und der Verwaltungsleitung enthalten.