Humboldt-Universität zu Berlin - Die zentrale Frauenbeauftragte

DFG-Gleichstellungsmittel

Jedem Forschungsverbund stehen Gleichstellungsmittel zur Verfügung, die in der Antragsphase eingeworben werden müssen. Je nach Art des koordinierten Programms können bis zu 30.000 Euro pro Jahr für Gleichstellungsmaßnahmen zusätzlich beantragt werden. Diese Mittel sind zweckgebunden und dienen dem Ziel, ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu realisieren. Pauschal können folgende Maximalsätze beantragt werden:

 

 

Für die erfolgreiche Einwerbung dieser Pauschale bietet GeCo eine Antragsberatung an.

  • Weitere Informationen zur Antragsberatung in Kürze

 

Exzellenzcluster, Graduiertenschulen und DFG-Forschungszentren können keine zusätzliche Pauschale beantragen, jedoch alle bewilligten Mittel grundsätzlich für Gleichstellungsmaßnahmen verwenden. GeCo bietet dafür eine Beratung an.

Kontakt

geco-genderconsulting@hu-berlin.de

 

Weitere Informationen der DFG